Das Aluminiumwerk der Austria Metall AG (AMAG) in Ranshofen umfasst im wesentlichen die aus den 40er Jahren stammende Elektrolyseanlage, ein Heizhaus sowie mehrere ab den 70er Jahren errichtete Anlagen zur Aluminiumweiterverarbeitung oder -aufbereitung (Walzwerk, Giesswerk, Presswerk, Felgenwerk, Umschmelzanlage). Die Umwelt wird u.a. durch eine Vielzahl von Emissionen in die Atmosphaere (vor allem Wasserstofffluorid), durch hohe Abwassermengen sowie durch grosse Abfallmengen (Deponie von giftigen Schlacken) belastet. Im Rahmen eines Verfahrens nach Paragraph 79 a Gewerbeordnung fuehrte das Umweltbundesamt eine Erhebung der Immissionssituation, bestehend aus Merssungen und Ausbreitungsrechnungen, fuer die Luftschadstoffe Wasserstofffluorid (HF), Schwefeldioxid (SO2) und Staub in der Umgebung des Aluminiumwerks der AMAG in Ranshofen durch. Die Messungen wurden zwischen Jaenner 1986 und Maerz 1987 durchgefuehrt; fuer alle drei Komponenten wurde die Immissionskonzentration und darueber hinaus fuer Fluorid die Deposition bestimmt. In Ergaenzung dazu wurde die Ausbreitung dieser Luftschadstoffe in die Atmosphaere fuer die Altanlage und die geplant gewesene Neuanlage berechnet. Die Elektrolyseanlage emittiert neben Fluoriden (gasfoermig und an Staub gebunden, 240 t/a), SO2 (160 t/a) und Staub (870 t/a) auch Stickstoffoxide (25 t/a) und einen gewissen Anteil an Polyaromaten. Literaturangaben von einer vergleichbaren Anlage aus dem Ausland zeigen, dass mit Emissionen von rund 370 t Polyaromaten pro Jahr zu rechnen ist. Der Anteil des krebserregenden Benzo-a-pyrensist dabei mit etwa 2,5 % (das sind rund 10 t/a) anzunehmen. Weitere Emissionsquellen sind die Umschmelzanlage und die Giesserei (fuer Staub, Chlor bzw. Chloride) sowie das Heizhaus (fuer SO2, Staub und Stickstoffoxide). Immissionsmessungen in der Umgebung des Aluminiumwerks und insbesondere an einem in Werksnaehe befindlilchen Standort (Entfernung vom Emissionsschwerpunkt des Werks rund 1.200 m) bracahten bezueglich der Einhaltung/Ueberschreitung von Grenzwerten folgende Ergebnisse: 1) Die Grenzwerte gemaess der 2. Verordnung gegen forstschaedliche Luftverunreinigungen (s. S. 12-14 des Berichts) wurden fuer - HF im Winter bis zum 4fachen und im Sommer bis zum 18fachen (in beiden Faellen fuer den Halbstundenmittelwert) -SO2 bis zu 40 % (fuer den Halbstundenmittelwert) in zwei von fuenf Messungen belegten Sommermonaten und bis zu 100 % (des 97,5-Perzentils)in drei der fuenf Wintermonate ueberschritten. 2. Die bedingungen gemaess den Luftqualitaetskriterien SO2 der Oesterreichischen Akademie der Wissenschaften (s.S. 17 und 18 wurden - im Sommer fuer Zone 1 in 20 % der Tage, fuer Zone 2 in 3 % der Tage und - im Winter fuer Zone 1 in 30 % der Tage, fuer Zone 2 in 13 % der Tage und fuer Zone 3 in 4 % der Tage verletzt. Die meisten Verletzungen betrafen den Tagesmittelwert von Staub. .......