Neben den Risiken von Hochwasser sind gerade auch für Städte und Gemeinden die Risiken aus Sturzfluten infolge von örtlich eng begrenzten, extremen Niederschlagsereignissen zu beachten. Ab einer bestimmten Dimension können sie technisch nicht beherrscht werden. Daher kommt neben dem Ausbau technischer Schutzbauten allen geeigneten Strategien der ergänzenden Hochwasservorsorge durch Kontrolle und Minderung von Schadenspotenzialen eine immer größere Bedeutung zu. Audits zur Hochwasservorsorge haben das Ziel, für konkrete Räume den Status der ergänzenden nicht-baulichen Hochwasservorsorge analysierend zu bewerten und damit den Beteiligten die Möglichkeit zu geben, sich über den eigenen Status Rechenschaft abzulegen und daraus Entscheidungen zur Verbesserung der Hochwasservorsorge abzuleiten. Mit dem Merkblatt soll ein Prozess angestoßen werden, der sich in der praktischen Auseinandersetzung mit den Chancen und den Grenzen von Hochwasservorsorge laufend selbst erneuert. Die öffentliche Diskussion über die Abwehr von Hochwassergefahren und die Beherrschung von Hochwasserschäden hat in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen. Szenarien wahrscheinlicher Klimaentwicklungen, die eher ein Ansteigen der Hochwassergefahren erwarten lassen, unterstreichen diese Bedeutung noch. Neben dem Ausbau technischer Schutzbauten wird dabei Strategien der ergänzenden Hochwasservorsorge durch Kontrolle und Minderung von Schadenspotenzialen eine immer größere Bedeutung zugemessen. Die aktuelle Bilanz über den Erfolg dieses Strategie-Diskurses und den tatsächlichen Stellenwert der Hochwasservorsorge im Bewusstsein der Beteiligten zeigt ein Missverhältnis zwischen formuliertem Anspruch und dem alltäglichen Handeln
der Entscheider. Bei den Entscheidungen über den Einsatz von Ressourcen stehen weitaus überwiegend der Ausbau
und die Unterhaltung von Maßnahmen des Technischen Hochwasserschutzes nach wie vor im Vordergrund und nur ein Bruchteil wird für die Umsetzung der Strategien zur Minderung von Schadenspotenzialen aufgewendet.
In der Regel weisen derartige Abweichungen von Wollen und Handeln auf einen Mangel an Information und eine fehlende Präzisierung dessen hin, was konkret zu tun ist. Erfahrungsgemäß geht bei komplexen Wirk- und Verantwortungszusammenhängen nur zu rasch die Übersicht verloren, das Wichtige vom Unwichtigen und das nahe liegende vom ferner liegenden zu unterscheiden. Die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) hat das Projekt eines Audits zur örtlichen Hochwasservorsorge in Angriff genommen mit dem Ziel, für konkrete Räume den Status der ergänzenden nichtbaulichen Hochwasservorsorge analysierend zu bewerten und damit den Beteiligten die Möglichkeit zu geben, sich über den eigenen Status Rechenschaft abzulegen und daraus gegebenenfalls Entscheidungen zur Verbesserung der Hochwasservorsorge abzuleiten. Wie die Erfahrung zeigt, braucht ein derartiges Angebot Zeit, um im Bewusstsein der Akteure den Stellenwert zu bekommen, der sie dazu bringt das Angebot auch anzunehmen. Seit November 2007 bietet die Europäische Union mit der „Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken“ (EG-HWRM-RL) und der Forderung, einzugsgebietsweite Pläne zum Hochwasserrisikomanagement zu erarbeiten, dafür auch einen formalen Rahmen. In diesen Plänen sind Ziele und Maßnahmen zu benennen, die die Folgen von Hochwasser für Gesundheit, Umwelt einschließlich Kulturerbe sowie wirtschaftliche Tätigkeiten und Infrastrukturen verringern, wobei auch Maßnahmen der nichtbaulichen Hochwasservorsorge (non-structural measures) ihren Stellenwert haben sollen. Vor diesem Hintergrund ist ein Audit zur Förderung der Hochwasservorsorge auch eine Maßnahme zur Umsetzung der EG-Hochwasserrisikomanagement- Richtlinie und daneben ein strategischer Beitrag zur Verbesserung des kommunalen Hochwasserrisikomanagements. Die Europäische Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie umfasst auch die Auseinandersetzung mit Küstenhochwasser und den daraus resultierenden Hochwasserrisiken. Wegen der eigenen Dimension dieser Risikodiskussion beschränkt sich das vorliegende Audit auf Binnenhochwasser durch ausufernde Gewässer sowie Sturzfluten aus Starkregen und die dafür maßgebenden Vorsorgestrategien.
Ein Audit lebt von der Initiative und der Erfahrung aller Mitwirkenden, den Auditoren, den Entscheidungsträgern und
den von Hochwasser tatsächlich oder potenziell Betroffenen selbst. Insofern wird mit diesem Merkblatt allein ein Prozess angestoßen, der sich in der praktischen Auseinandersetzung mit den Chancen und den Grenzen von Hochwasservorsorge laufend selbst erneuert.