Um langfristig den durch den Klimawandel bedingten Temperaturanstieg auf 2 °C zu beschränken, ist für die Europäische Union eine Reduktion der Emissionen von Treibhausgasen (THG) bis 2050 um zumindest 80 % gegenüber 1990 erforderlich. Die Europäische Kommission (EK) beschreibt in ihren Fahrplänen „Low Carbon Roadmap 2050“ (EK 2011a) und „Energy Roadmap 2050“ (EK 2011b), wie eine solche Reduktion realisiert werden könnte. Mit dem Klima- und Energiepaket hat sich die EU verpflichtet, bis zum Jahr 2020 den THG-Ausstoß um 20 % im Vergleich zu 1990 zu reduzieren und den Anteil an erneuerbaren Energien am Bruttoendenergieverbrauch auf 20 % zu steigern. Auch wenn die EU auf dem Weg ist, diese Ziele zu erreichen (EEA 2013a, EK 2014a), ist nach 2020 ein steilerer Pfad erforderlich, um die langfristige Reduktion im Jahr 2050 zu erreichen. Als drittes, jedoch für die Mitgliedstaaten nicht rechtsverbindliches Ziel, hat sich die EU dazu verpflichtet, ihre Energieeffizienz um 20 % zu steigern1 Um einen Rechtsrahmen für 2030 zu schaffen, durch welchen der erforderliche Pfad hin zu 2050 eingeschlagen wird, hat die Europäische Kommission im März 2013 das „Grünbuch 2030“ (EK 2013a) für einen klima- und energiepolitischen Rahmen veröffentlicht. Mit diesem Grünbuch wurde eine öffentliche Konsultation gestartet, welche eine breite Zustimmung für einen rechtsverbindlichen klima und energiepolitischen Rahmen auf EU-Ebene für 2030 zeigte. Auf Basis der Stellungnahmen der öffentlichen Konsultation und der Erfahrungen mit den Zielen für 2020 veröffentlichte die EK am 22. Jänner eine Mitteilung (EK 2014b) und eine begleitende Folgenabschätzung über Auswirkungen und mögliche Pfade klima- und energiepolitischer Zwischenziele für 2030 (EK 2014a) anhand von aktualisierten Szenarien über 2030 bis hin zu 2050. Das aktualisierte Referenz-Szenario (EK 2013b) weist für 2030 eine Reduktion der Treibhausgase von 32 % sowie einen Anteil an erneuerbarer Energie von 24 % aus.