Wenn die Streuobstbestände in Nordrhein-Westfalen um mehr als fünf Prozent zurückgehen, greift der gesetzliche Schutz. So will es das Landesnaturschutzgesetz. Doch wie steht es tatsächlich um die hiesigen Streuobstwiesen? Ist nach massiven Bestandsrückgängen und vielen Schutzbemühungen eine Trendwende in Sicht? Leider nicht – so das Fazit einer Bestandsaufnahme im Rhein-Sieg-Kreis. Demnach wird die Fünf-Prozent-Schwelle schnell erreicht sein, sofern die Schutzbemühungen nicht verstärkt werden. Wilde Obstbäume – die Wildäpfel – sind ebenfalls „auf dem absteigenden Ast“. Die Naturverjüngung der wenigen verbliebenen Exemplare bleibt aus. Warum? Die Wildäpfel wurden durch historische Nutzungsformen gefördert und brauchen diese für ihren Fortbestand – dies ist die Antwort eines weiteren Beitrags.