- Standardsignatur4223
- TitelDie EU Wiederherstellungsverordnung in der nationalen Umsetzung
- Verfasser
- Seiten29-29
- MaterialArtikel aus einer Zeitschrift
- Datensatznummer200212944
- Quelle
- AbstractDie europäische Wiederherstellungsverordnung ist am 18. August 2024 in Kraft getreten und gilt damit unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. Sie ist die erste EU-Verordnung, die unter dem Begriff der „Wiederherstellung der Natur“ verbindliche, zeitlich gestaffelte Naturschutzziele europaweit vorschreibt. Der Wald ist dort eines von sieben Handlungsfeldern und wird in der Verordnung besonders berücksichtigt – und seine Bewirtschaftung perspektivisch stärker reguliert als je zuvor.
- Schlagwörter
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