- Standardsignatur14617
- TitelNeuregelung der Baumhaftung
- Verfasser
- Seiten20-21
- MaterialArtikel aus einer Zeitschrift
- Datensatznummer200211911
- Quelle
- AbstractDurch Kundmachung im BGBl. Nr. 33/2024 wurde das Haftungrechts-Änderungsgesetz 2024 (HaftRÄG 2024) verlautbart, mit dem zur Lösung haftungsrechtlicher Fragen bei Bäumen das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) geändert wurde. Der neue § 1319b ABGB ist mit 1. Mai 2024 in Kraft getreten. Im Wald ändert sich dadurch nichts, das HaftRÄG ist ausdrücklich nicht auf Waldbäume anzuwenden - auf eine entsprechende Anpassung des Forstgesetzes wurde verzichtet.
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