- Standardsignatur4017
- TitelNeuregelung der Baumhaftung
- Verfasser
- Seiten36-37
- MaterialArtikel aus einer Zeitschrift
- Datensatznummer200211809
- Quelle
- AbstractDurch Kundmachung im BGBL. I Nr. 33/2024 wurde das Haftungsrechts-Änderungsgesetz 2024 (HaftRÄG 2024) verlautbart, mit dem zur Lösung haftungsrechtlicher Fragen bei Bäumen das Allgemeine Gesetzbuch (ABGB) geändert wurde. Der neue § 1319b ABGB ist mit 1. Mai in Kraft getreten. Im Wald ändert sich dadurch nichts, das HaftRäg ist ausdrücklich nicht auf Waldbäume anzuwenden, auf eine entsprechende Anpassung des Forstgesetzes wurde verzichtet.
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