- Standardsignatur4223
- TitelAnlegen des Fällkerbs: Weniger Risiko, wenn der Baum fällt
- MaterialArtikel aus einer Zeitschrift
- Datensatznummer200211384
- Quelle
- AbstractUm das Risiko bei der motormanuellen Holzernte zu verringern, haben die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) und die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV) definiert, ab wann sich bei der Baumfällung unbeteiligte Personen nicht mehr im Fallbereich aufhalten dürfen.
- Schlagwörter
Hierarchie-Browser