- Standardsignatur14217
- TitelDas Naturweltabkommen
- Verfasser
- Seiten36-37
- MaterialArtikel aus einer Zeitschrift
- Datensatznummer200210414
- Quelle
- AbstractSeit 1970 sind die Tierbestände um durchschnittlich 69 % zurückgegangen (WWF, Living Planet Report 2022, S. 32). Hört man sich in der Naturschutz-Community um, scheint sich weitgehend Ernüchterung breit gemacht zu haben.
Die letzte Novelle des BNatSchG ging zulasten des Natur- und Artenschutzes, statt dem Fachkräftemangel wird die Öffentlichkeitsbeteiligung als Hemmnis für Zulassungsverfahren ausgemacht, die GAP-Vorgaben für die neue Förderperiode 2023–2027 werden das Artensterben in der Agrarlandschaft nicht beenden. Hoffnung macht, dass Vertreter von 196 Staaten am 19. Dezember 2022 zum Abschluss der 15. Vertragsstaatenkonferenz der Konvention über die biologische Vielfalt im kanadischen Montreal ein Weltnaturabkommen vereinbart haben. Um den rasanten Schwund an Arten und deren Lebensräumen zu reduzieren, hat sich die Weltgemeinschaft in einem Global Biodiversity Framework auf 23 Ziele geeinigt, die sofort angegangen und in der laufenden Dekade bis 2030 umgesetzt werden sollen. Im Gegensatz etwa zum Pariser Klimaschutzabkommen handelt es sich beim Montrealer Naturschutzabkommen jedoch um keinen völkerrechtlichen Vertrag. Wie ist das neue Weltnaturabkommen juristisch einzuordnen?
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