- Standardsignatur4223
- TitelBaumschutzmaßnahmen auf Baustellen
- Verfasser
- Seiten40-43
- MaterialArtikel aus einer Zeitschrift
- Datensatznummer200208732
- Quelle
- AbstractDer allererste Schritt bei einer geplanten Baumaßnahme in der Nähe von Bäumen ist es, einen Baumfachmann einzuschalten. Einerseits könnte es sich bei einem betroffenen Baum nämlich um einen Habitatbaum handeln, der Lebensraum einer besonders geschützten Tierart ist und somit (gemäß § 44 BNatSchG) ohnehin nicht gestört oder gar beseitigt werden darf. Andererseits könnte der Baum nicht erhaltenswert sein, weil er nicht entwicklungsfähig oder aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht erhaltenswürdig ist.
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