- Standardsignatur4017
- TitelDas Forstschutzorgan - ein Organ der öffentlichen Aufsicht
- Verfasser
- Seiten30-32
- MaterialArtikel aus einer Zeitschrift
- Datensatznummer200208567
- Quelle
- AbstractImmer mehr Menschen suchen Erholung im Wald, der in der Regel nicht der eigene ist. Leider setzen sich immer wieder Waldbesucher bewusst über die Grenzen des freien Betretungsrechts hinweg. Als Grundbesitzer oder Waldbewirtschafter kann man es mit einem aufklärenden Gespräch versuchen. Sonst bleiben im Regelfall wenige Möglichkeiten, verbotene Handlungen effizient zu unterbinden - speziell, wenn es um die Sicherung des Eigentums geht. Es besteht jedoch die Möglichkeit, den eigenen Wald durch ein beeidetes Forstschutzorgan überwachen und schützen zu lassen. Das kann auch der Grundbesitzer oder Waldbewirtschafter selbst sein.
- Schlagwörter
Hierarchie-Browser