- Standardsignatur10094
- TitelDie Gefahrenzonenkartierung von Kleingerinnen-Spielerei oder Notwendigkeit
- Verfasser
- Seiten154-161
- MaterialArtikel aus einer Zeitschrift
- Datensatznummer200207782
- Quelle
- AbstractAls die Gefahrenzonenplanung 1975 gesetzlich im Forstgesetz verankert wurde, bescheänkte sich die Ausweisung der Gefahrenzonen neben Lawinen vorwiegend auf große Wildbacheinzugsgebiete. Kleinen Wiesengerinnen wurde keine Beachtung geschenkt, da sie damals nicht als Wildbäche eingestuft wurden. Aufgrund des steigenden Wohnenbedarfs und damit einhergehender raumplanerischer Maßnahme wurden diese kleinen Gerinne vielfach verrohrt bzw. überbaut und wurden somit nicht mehr wahrgenommen. Die Starkregenereignisse von 1995, 2005 und 2013 haben jedoch gezeigt, dass genau diese Gerinne zu erheblichen Schäden und Probleme führten. Einerseits brachen überbaute Verrohrungen zusammen und konnten nur unter erschwerten Bedingungen saniert werden. Anderseits führten Überflutungen dieser Gerinne zu großen Schäden und Straßen.
When hazard zone mapping was legally anchored in the Forest Act in 1975, the designation of hazard zones was limited to avalanches and mainly to large torrent catchment areas. Small channels were not given any attention, as torrents at the time. Due to the increase of settlements and the associated spatial planning measures, these small channels were often piped and covered with buildings and therefore no longer noticed.
Gefahrenzonenplanung, Kleingerinne, Überflutet
Hazard zone mappig, small channels, flooding
- Schlagwörter
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