- Standardsignatur4223
- TitelBaumkontrollen - Schäden erkennen und beurteilen
- Verfasser
- Seiten22-25
- MaterialArtikel aus einer Zeitschrift
- Datensatznummer200207752
- Quelle
- AbstractAls Grundsatz der Verkehrssicherungspflicht gilt, dass jeder, der einen Verkehr eröffnet (also Gefahrenquellen schafft oder für sie verantwortlich ist) oder den öffentlichen Verkehr auf seinem Grundstück zulässt oder duldet, notwendige Schutzvorkehrungen gegen die daraus resultierenden Risiken zu treffen hat. Damit trägt er die Verkehrssicherungspflicht.
- Schlagwörter
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