Standardsignatur
Titel
Rechtsrahmen der Wegebenützungen im Land- und Forstwirtschaftlichen Bereich
Verfasser
Seiten
54-57
Material
Artikel aus einem Buch
Datensatznummer
200206485
Quelle
Abstract
In der gegenständlichen Beurteilung ist vereinfacht zu unterscheiden zwischen einerseits den öffentlichen Straßen un dWegen auf öffentlichem Gut (Bundesstraßengesetz, Landesstraßenrecht), öffentlichen Straßen und Wegen auf privatem Grund (öffentliche Wegdienstbarkeit unterliegend dem Landesstraßenrech) und andererseits Bringungsanlagen über Fremdgut, Forstwegen, Bringungsrechten über Fremdgrund sowie Wegen aufgrund der Wegefreiheit im Bergland.