- Standardsignatur14217
- TitelBeschränkung der Freizeitnutzung in Schutzgebieten
- Verfasser
- Seiten402-403
- MaterialArtikel aus einer Zeitschrift
- Datensatznummer200206312
- Quelle
- AbstractVGH Kassel, Urteile vom 25.1.2017 – 4 C 2759/15.N und vom 9.3.2017 – 4 C 328/16.N
Der Nutzungsdruck auf die Natur durch Freizeitaktivitäten hat stark zugenommen und macht auch vor Schutzgebieten nicht halt. Besteht dabei die Gefahr, dass geschützte Arten oder Lebensräume beeinträchtigt werden, kann die Aufnahme entsprechender Verbote in die Schutzgebietsverordnung erforderlich sein. Freizeitbedingte Nutzungskonflikte können sich beispielsweise in ehemaligen Steinbrüchen ergeben, die einerseits gute Klettermöglichkeiten bieten, andererseits jedoch wertvolle Sekundärlebensräume darstellen, die regelmäßig bedrohte Tier- und Pflanzenarten beherbergen. Aufgrund ihrer Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit wurden zahlreiche stillgelegte Steinbrüche als Naturschutzgebiete (NSG) ausgewiesen und die Freizeitnutzung reglementiert.
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