- Standardsignatur4223
- TitelDer Subunternehmter im VOL-Verfahren
- Verfasser
- ErscheinungsortMünchen
- Verlag
- Erscheinungsjahr2016
- Seiten42-43
- MaterialArtikel aus einer ZeitschriftUnselbständiges Werk
- Datensatznummer200201955
- Quelle
- AbstractDie öffentliche Hand hat ihre Aufträge so zu gestalten, dass der jeweilige Bieter die Leistung in "eigener Zuständigkeit" ausführen kann. Im Zweifel sind entsprechende Lose zu bilden. Ist in Ausnahmefällen eine loseweise Vergabe nicht möglich und bildet sich auch keine Bietergemeinschaft, kann auch die Weitergabe eines Auftrags an einen Subunternehmer infrage kommen. In diesem Fall muss ein Bieter entsprechend den Anforderungen des (künftigen) Auftraggebers nachweisen, dass einem Sub- oder Nachunternehmer (Unterauftragnehmer) die erforderlichen Mittel (insbesondere die Fachkunde) bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen.
- Schlagwörter
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