- Standardsignatur4017
- TitelBejagung im öffentlichen Interesse versus Jagdfreistellung
- Verfasser
- ErscheinungsortWien
- Verlag
- Erscheinungsjahr2016
- SeitenS. 30-31
- MaterialArtikel aus einer ZeitschriftUnselbständiges Werk
- Datensatznummer200201536
- Quelle
- AbstractAuch im Wald gilt der Grundsatz: Gemeinwohl vor Individualrecht. Dies bedeutet auch, dass Waldbesitzer ihre Bestände ohne Zäunung nicht von einer Bejagung ausnehmen können. Johannes Schima beleuchtet im Folgenden Auswirkungen auf bewirtschaftete und geschützte Bestände und Gebiete.
- Schlagwörter
- Klassifikation156.6 (Jagdpolitik, Jagdgesetzgebung (wirtschaftliche,verwaltungsmäßige und soziale Gesichtspunkte))
156.2 (Behandlung der Wildbestände (Bestandesermittlung, Wirtschaftspläne; Nutzung und Hege; Schutz des Wildes und der Jagd; Wildschutzgebiete usw.) [Gegebenenfalls Kreuzverweise zu 907])
[436] (Österreich)
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