- Standardsignatur4223
- TitelHaftungsausschluss auch für Megabaumgefahren?
- Verfasser
- ErscheinungsortMünchen
- Verlag
- Erscheinungsjahr2015
- SeitenS. 52-53
- MaterialArtikel aus einer ZeitschriftUnselbständiges Werk
- Datensatznummer200199247
- Quelle
- AbstractIn § 14 Abs. 1 Bundeswaldgesetz und in den Landeswaldgesetzen ist geregelt, dass das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung "auf eigene Gefahr" gestattet ist. Der BGH hat mit Urteil vom 2. Oktober 2012 die herrschende Meinung in Literatur und Rechtsprechung bestätigt, wonach die Regelung "auf eigene Gefahr" bedeutet, dass für waldtypische Gefahren grundsätzlich keine Verkehrssicherungspflicht und grundsätzlich auch keine Haftung besteht.
- Schlagwörter
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