- Standardsignatur4223
- TitelArtenschutz stoppt Baumfällung - vorläufig
- Verfasser
- ErscheinungsortMünchen
- Verlag
- Erscheinungsjahr2015
- SeitenS. 50-51
- MaterialArtikel aus einer ZeitschriftUnselbständiges Werk
- Datensatznummer200199246
- Quelle
- Abstractlit Beschluss vom 26.10.2015,4 ME 229/1, juris entschied das OVG Lüneburg, dass die sonderordnungsrechtliche Generalklausel des § 3 Abs. 2 BNatSchG [1] die Naturschutzbehörden auch zur Anordnung von Gefahrerforschungsmaßnahmen im Zusammenhang mit den artenschutzrechtlichen Zugriffsverboten des § 44 BNatSchG ermächtigt.
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