- Standardsignatur13970
- TitelEU-Förderperiode 2014 bis 2020: Förderprogramm FAKT und Landschaftspflegerichtlinie mit neuen Akzenten
- Verfasser
- ErscheinungsortKarlsruhe
- Verlag
- Erscheinungsjahr2014
- SeitenS. 11-19
- MaterialArtikel aus einer ZeitschriftUnselbständiges Werk
- Datensatznummer200188375
- Quelle
- AbstractIn den vergangenen Jahren hat Baden-Württemberg verschiedene Förderprogramme entwickelt, die eine ausgewogene Verzahnung von Landwirtschaft, Naturschutz und Landschaftspflege unterstützen. Im Bundesvergleich wurde dabei vielfach eine Vorreiterrolle übernommen. Neben den seit Jahren eingeführten Förderinstrumenten des Marktentlastungs- und Kulturlandschaftsausgleichs (MEKA) als zentrales Agrarumweltprogramm und der Ausgleichszulage für die Landwirtschaft in benachteiligten Gebieten und Berggebieten stellt die Landschaftspflegerichtlinie (LPR) eine weitere Möglichkeit dar, um bestimmte Flächen zielgenau nach bestimmten Bewirtschaftungsvorgaben zu fördern und Maßnahmen zum Zwecke der Biotop- und Landschaftspflege, des Artenschutzes und zur Sicherung der Kulturlandschaft, etwa durch investive Maßnahmen, zu unterstützen. Dieses vielfältige Förderinstrument ermöglicht mit seinen verschiedenen Förderbereichen eine umfassende, auf die besonderen Bedürfnisse des Naturschutzes und der Landschaftspflege ausgerichtete Förderstrategie.
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