Standardsignatur
Titel
50 Jahre ASP : Seit 1964 ist das ASP als Sonderbehörde zuständig für alle Belange rund um das forstliche Vermehrungsgut
Verfasser
Erscheinungsort
Freising
Verlag
Erscheinungsjahr
2014
Seiten
S. 23-26
Material
Artikel aus einer ZeitschriftUnselbständiges Werk
Datensatznummer
200185583
Quelle
Abstract
Durch die Verordnung über die Organisation der Bayerischen Staatsforstverwaltung aus dem Jahr 1964 wurde mit Wirkung vom 15. März 1964 die Bayerische Landesanstalt für forstliche Saat- und Pflanzenzucht in Teisendorf, seit 2002 Amt für forstliche Saat- und Pflanzenzucht (ASP), errichtet und deren Aufgaben und Zuständigkeiten festgelegt.