- Standardsignatur4223
- TitelWildschäden in Kurzumtriebsplantagen
- Verfasser
- ErscheinungsortMünchen
- Verlag
- Erscheinungsjahr2014
- SeitenS. 34-35
- MaterialArtikel aus einer ZeitschriftUnselbständiges Werk
- Datensatznummer200184768
- Quelle
- AbstractIm Zuge des Anstiegs der energetischen Nutzung von Biomasse könnten in Zukunft Kurzumtriebsplantagen (KUP) landwirtschaftliche Nutzungen verdrängen. KUP sind Grundflächen, auf denen schnellwachsende, aus den Stöcken wieder ausschlagende Baumarten mit dem Ziel baldiger Holzentnahme angepflanzt werden. Sie werden mit einer Umtriebszeit von nicht länger als 20 Jahren bewirtschaftet, wobei die einzelnen Holznutzungen aber mit Abständen von 3 oder 4 Jahren erfolgen. Um den Landwirten im Falle einer Entscheidung für eine Kurzumtriebsplantage die Möglichkeit zur Rückkehr zu einer landwirtschaftlichen Nutzung ohne Beantragung einer Rodungsgenehmigung zu garantieren, wurde im Jahr 2010 das Bundeswaldgesetz geändert. Seither sind KUP nicht mehr Wald im Sinne der Forstgesetze. Umstritten sind die Auswirkungen, die diese agrarpolitisch motivierte Änderung der Walddefinition auf den Ersatz von Wildschäden nach dem Jagdrecht haben.
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