Standardsignatur
Titel
Kurzumtriebsplantagen - rechtliche Rahmenbedingungen
Verfasser
Erscheinungsort
Weinheim
Verlag
Erscheinungsjahr
2009
Seiten
S. 11-18
Material
Artikel aus einer ZeitschriftUnselbständiges Werk
Datensatznummer
200174750
Quelle
Abstract
Der Anbau von Agrarholz auf landwirtschaftlichen Flächen ist in Deutschland echtlich zwar bereits möglich, jedoch im Detail z. T. noch ungeklärt oder noch licht rechtsverbindlich verankert. Eine klare Abgrenzung des Agrarholzanbaus zur Forstwirtschaft wird derzeit erschwert durch die Regelung in § 2 Abs. 1 S. 1 les Bundeswaldgesetzes, nach der Wald im Sinne dieses Gesetzes jede mit Forst)flanzen bestockte Grundfläche ist. Eine Umsetzung der geplanten Ausgrenzung der Kurzumtriebsplantagen vom Waldbegriff, zumindest für Kurzumtriebsplantagen auf landwirtschaftlichen Flächen, sollte schnellstmöglich erfolgen. kurzumtriebsplantagen konnten bis 2007 als nachwachsende Rohstoffe auf Stilllegungsflächen und im Rahmen des Energiepflanzenanbaus auf nicht stillgeegten Ackerflächen bcihilfefähig angelegt werden. Mit Aussetzung der obligatorischen Stillegung ist dies im Jahr 2008 nur noch im Rahmen des Energiepflan:enanbaus möglich. Ab 2009 fallt die obligatorische Stilllegung, ab 2010 auch die Energiepflanzenprämie weg. Dafiir sollen ab 01.01.2009 auch Dauerkulturen (einschließlich Niederwald mit Kurzumtrieb) Beihilfefähigkeit erlangen.