- Standardsignatur4223
- TitelRegelkontrolle und Eingehende Untersuchungen : Verkehrssicherungspflicht bei Bäumen
- Verfasser
- ErscheinungsortMünchen
- Verlag
- Erscheinungsjahr2010
- SeitenS. 28-31
- MaterialArtikel aus einer Zeitschrift
- Datensatznummer200169907
- Quelle
- AbstractDa gerätespezifische Unterstützung i.d.R. mit deutlich höheren Kosten verbunden ist, hat es sich als sinnvoll erwiesen, vorher den Sachwert derart intensiv zu untersuchenden Bäumen zu bestimmen, um eine Abwägung von Wert-Aufwand-Reststandzeit zu ermöglichen. Eingehende Untersuchungen erfordern Fachpersonen mit hohem Spezialwissen, denen - im Gegensatz zu Regelkontrollen - ausreichende Zeit zur Beurteilung des Lebewesens Baum zur Verfügung steht. Sie müssen in der Lage sein, bspw. Baumart, Vitalität, Standortverhältnisse, Habitus, Wuchsentwicklungen, evtl. Befall mit Schädigern, Windlast u.a. in ihrer Gesamtheit und in ihren Wechselwirkungen zu beurteilen. Gerätetechnische Unterstützung ist und bleibt dabei die Ausnahme. Eingehende Untersuchungen sind folglich von Personen durchzuführen, die den Baum als Lebewesen betrachten und seine Überlebensstrategien kennen und die vorgefundenen, mit entsprechender Sachkunde visuell erkennbaren (und in Ausnahmefällen auch gerätetechnisch messbaren) Fakten in eine Abwägung bringen, die Grundlage für eine abschließende Beurteilung der Verkehrssicherheit zulässt. So verfahren, hat man (mit entsprechender Dokumentation) der Verkehrssicherungspflicht genügt. Und wenn es dann noch zu einem Unfall kommt, dann ist dies dem Umstand zuzuschreiben, dass man - wie es der BGH (1965) betont. Verkehrsbereiche "nicht völlig frei von Mängeln und Gefahren" halten kann, weil dies objektiv nicht möglich ist.
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