Im 2. Bodenschutzbericht der Bundesregierung werden gemäß dem Auftrag des Deutschen Bundestages die seit Juni 2002 erfolgten Entwicklungen im Bereich des Bodenschutzes dargestellt (Kapitel 3). Hinzuweisen ist auf die Rechtsprechung (Kap. 3.1.2.), da die höchstrichterlichen Entscheidungen keinen Zweifel daran lassen, dass die Beachtung des Bodenschutzrechts auch in anderen Genehmigungsverfahren eine maßgebliche Entscheidungsgrundlage darstellt. Kapitel 3.2 beschreibt die Überlegungen zur Anpassung und Fortentwicklung des Bodenschutzes in rechtlicher Hinsicht sowie unter den Gesichtspunkten der Nachhaltigkeit, des Klimaschutzes und der Biodiversität. Kapitel 3.4 beschreibt den Stand der Integration in andere Rechtsvorschriften und Politikbereiche. Bei der Aktualisierung der bestehenden Rechtsetzung sollen in allen Politikbereichen Bodenschutzbelange adäquat Berücksichtigung finden, unnötige Regelungen verhindert, der Vollzugsaufwand minimiert und die Verhältnismäßigkeit gewahrt werden. Kapitel 3.3 informiert über die Arbeiten für eine gemeinsame EU-Bodenschutzpolitik. Einen ausführlichen Überblick über den aktuellen Kenntnisstand und die Möglichkeiten auf dem Weg zur Erfassung und Beschreibung des Bodenzustandes in Deutschland gibt Kapitel 4. Erstmals werden die vorhandenen Informationsgrundlagen zum Bodenzustand ausführlich erläutert und spezifische Sachverhalte auch kartographisch dargestellt. Aussagekraft und Bewertungsgrenzen werden diskutiert. Kapitel 4.1 beschreibt die Informationsgrundlagen und aktuell verfügbaren Datenquellen. Vorangeschritten ist die Erfassung und Aktualisierung der Hintergrundgehalte anorganischer und organischer Schadstoffe. Die Erfassung von Flachen mit Verdacht auf Kontaminationen (Altlasten, schädliche Bodenveränderungen) ist bei Bund und Ländern ebenfalls weiter fortgeschritten. Die Einträge über den Luftpfad (Säurebildner, Nährstoffe, Schadstoffe) werden über Monitoring-Programme des Umweltbundesamts (z.B. in der Urnweltprobenbank des Bundes) und der Länder erfasst und hinsichtlich kritischer Belastungen interpretiert. Die Einträge von Nähr- und Schadstoffen, die an Feststoffe gebunden sind (z.B. über Klärschlamme, Bioabfälle, Komposte, Dünger) werden über das landwirtschaftliche Fachrecht und das Abfallrecht geregelt und begrenzt. Ein Überblick über die Verfügbarkeit und die Verknüpfung vorhandener Daten und Informationen in bestehenden Informationssystemen ist Gegenstand von Kapitel 4.2. Kapitel 5 führt die Projekte der Öffentlichkeitsarbeit auf. Hier wird nur auf wesentliche lnternet-Links verwiesen, die ausführliche Informationen enthalten. Art und Menge der verfügbaren Informationen lassen sich nicht auf wenigen Steilen komprimiert so zusammenfassen, dass sie noch hinreichend verständlich sind. Aktuelle Forschungsschwerpunkte auf Bundes- und EU-Ebene enthält der Anhang. Auf eine möglichst vollständige Auflistung aller einschlägigen Einzelprojekte wurde bewusst verzichtet. Durch die Fortentwicklung des Bodenschutzinstrumentariums wurde der Bodenschutz im Berichtszeitraum erheblich verbessert. Mit weiteren geplanten Maßnahmen soll dieser Prozess fortgesetzt werden. Insgesamt bleibt festzustellen, dass das Bodenbewusstsein auf allen Ebenen gestärkt wurde und gewachsen ist.