- Standardsignatur4284
- TitelPhosphatfixierung und -freisetzung sowie Phosphatformen in österreichischen Salz- und Steppenböden
- Verfasser
- ErscheinungsortWien
- Verlag
- Erscheinungsjahr1967
- SeitenS. 1-8
- Illustrationen4 Abb., 3 Tab., 7 Lit. Ang.
- MaterialArtikel aus einer ZeitschriftUnselbständiges Werk
- Datensatznummer200167757
- Quelle
- Abstract1. Proben österreichischer Salz- und Steppenböden wurden untersucht a) auf die Bindungsformen der Bodenphosphate, b) hinsichtlich der Auswirkung feld- und labormäßiger Melioration mit Gips, Eisen-II-Sulfat, Schwefelsäure und Gründüngung auf die Phosphorsäurelöslichkeit, c) auf die Festlegung von Düngerphosphaten. 2. Auf die Kalziumphosphate entfallen rund 60 bis 90 % aller anorganischen Bodenphosphate. Der Anteil der Eisenphosphate umfaßt 4 bis 45 %; davon ist maximal ein Zehntel okkludiert. Eisenphosphatbereich ist Solonetz (Afo8Bh), die Tschernoseme nehmen mit 13 % eine Mittelstellung ein, die Eisenphosphatgehalte des humusarmen Solontschak-Solonetz liegen um 4 %. Aluminiumphosphate konten nicht nachgewiesen werden. Schwach gebundene Phosphate finden sich in größerem Umfang nur in den neutralen bis schwach alkalischen Tschernosemen und meliorierten Salzböden. 3. Im Verlauf der beschriebenen Salzbodenmelioration steigt die Phosphorsäurelöslichkeit um 10 bis 15 %. Im Gelände war das Maximum der Phosphorsäurefreisetzung 17 Monate nach der Gipsausbringung erreicht. Die Freisetzung konnte um ein Fünftel bis zu einem Viertel gesteigert werden, wenn zusammen mit dem Gips auch Torfmaterial und Gründüngungsmassen in den Boden eingebracht worden waren. Bei Anwendung verschiedener üblicher Salzboden-Meliorierungsmethoden steigert die Schwefelsäure am meisten die Phosphatfreisetzung. 4. Bei Düngung mit Kalisulfat wurde mitverabreichtes Supersphosphat stärker vor Festlegung geschützt, als wenn es allein ausgebracht wurde. Gips führte dagegen zu einer starken Festlegung der Düngerphosphate. Diese Gesetzmäßigkeit ist im Rahmen der wasserlöslichen Phosphatsäure stärker ausgeprägt als bei der ammonazetatlöslichen. Kombinierte Kali- und Gipsdüngung ermäßigte die Festlegungswirkung gegenüber dem reinen Gips. 5. Superphosphat wurde zu 50 bis 80 % festgelegt, Thomasmehl in den neutralen und alkalischen Proben zu über 90 %. Die Supersphosphatfestlegung war in den Salzböden höher als im Tschernosem, am stärksten in den meliorierten Solontschak-Solonetzen. Das Thomasphosphat wurde in den Salzböden zwar stärker als Supersphosphat festgelegt, seine relative Festlegung ermäßigte sich jedoch gegenüber der Festlegungsrelation in den neutralen bis schwach alkalischen Tschernosemen und meliorierten Salzböden. 6. Nach dem Abtrocknen wurden die Düngerphosphate weiter festgelegt. Der Festlegungsbetrag belief sich im Vergleich zur Phosphorsäurelöslichkeit der feuchten Proben auf ein Fünftel bis zu einem Viertel.
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