- Standardsignatur629
- TitelDie Waldgrenzen und das schweiz. Zivilgesetzbuch
- ErscheinungsortBern
- Verlag
- Erscheinungsjahr1910
- SeitenS. 37-42
- MaterialUnselbständiges Werk
- Datensatznummer200164915
- Quelle
- Abstract1. Die Regelung der Waldgrenzverhältnisse möge anläßlich der Einführung des Z.G.B. im Anschluß an dessen Art. 688 eine zusammenhänge, umfassende, den Interessen der Forstwirtschaft Rechnung tragende Behandlung erfahren, namentlich auch mit Rücksicht auf die spätere Wirkung des Kappungsrechts. 2. Diese Regelung möge eine einheitliche, gleichmäßige Ordnung der Dinge für öffentlichen und für Privatwald bringen. 3. Der Vollzug des Kappungsrechtes (Art. 687) möge durch geeignete mildernde Übergangsbestimmungen im Interesse der Erhaltung der Waldränder geregelt werden. Die geäußerten Anschauungen und Wünsche können andern, vielleicht gegenteiligen begegnen. Mögen auch diese zum Ausdruck kommen. Die Materie scheint uns wichtig genug, um sie einer gründlichen Erörterung zu unterziehen. Soweit deren Ordnung den kantonalen Gesetzgebungen überlassen bleibt, ist es jetzt noch an der Zeit, dafür zu sorgen, daß viele unangenehme, ärgerliche und häßliche Vorkommnisse verhütet werden, denen man später sonst machtlos gegenübersteht. Wir schließen mit dem Wunsche, diese Zeilen möchten an den maßgebenden Orten der behandelten Materie die nötige Beachtung verschaffen udn die Kantone mögen als Niederschlag weiterer Erwägungen und Erörterungen die geeigneten Vorschriften in ihre Gesetze aufnehmen.
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- Klassifikation
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