- Standardsignatur4223
- TitelZeitangabe für Baumpflegemaßnahmen zur Herstellung der Verkehrssicherheit : Aktuelle Rechtsprechung zu Bäumen
- Verfasser
- ErscheinungsortMünchen
- Verlag
- Erscheinungsjahr2009
- SeitenS. 1318-1319
- Illustrationen5 Lit. Ang.
- MaterialArtikel aus einer ZeitschriftUnselbständiges Werk
- Datensatznummer200161969
- Quelle
- AbstractNach Abschluss einer Baumkontrolle werden die festgestellten Schäden und die zur Herstellung der Verkehrssicherheit erforderlichen Maßnahmen dokumentiert. Wenn in dem Zeitraum zwischen der Baumkontrolle und der Durchführung der dokumentierten Maßnahmen der betreffende Baum umstürzt oder Äste aus seiner Krone brechen, stellt sich die Frage, ob der Baumkontrolleur für die verursachten Schäden haftet. In der Rechtsprechung wird seit Längerem die Forderung erhoben, dass für die Durchführung der Arbeiten zur Herstellung der Verkehrssicherheit eine Zeitangabe zu erfolgen hat, andernfalls kann der Baumkontrolleur zur Verantwortung gezogen werden.
- Schlagwörter
- Klassifikation
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