- Standardsignatur629
- TitelAménagement sylvo-pastoral
- Verfasser
- ErscheinungsortZürich
- Verlag
- Erscheinungsjahr1952
- SeitenS. 1-12
- Illustrationen2 Abb.
- MaterialUnselbständiges Werk
- Datensatznummer200161460
- Quelle
- AbstractNach der eidg. Forststatistik nehmen die bewaldeten Weiden in der Schweiz eine Fläche von zirka 40 000 ha ein. Ihre Bewirtschaftung darf daher nicht vernachlässigt werden. Land- und Forstwirtschaft sollen dabei als Partner, nicht als Rivalen handeln. 1898 stellt Forstinspektor A. Barbey am internationalen Landwirtschaftskongreß in Lausanne sechs Thesen für die Einrichtung der jurassischen Wytweiden auf, welche den heutigen Methoden zugrunde gelegt sind: 1. Die Bewirtschaftung der Wytweiden muß eine intensive sein. 2. Eine intensive Bewirtschaftung setzt die Trennung von Wald und eigentlicher Weide voraus. 3. Die fruchtbaren Böden sollen Weidland bleiben oder sind in solches umzuwandeln: Meliorationsmaßnahmen haben dieses so ertragreich zu gestalten wie die Matten im Flachland. 4. Steile, steinige, schwer begehbare Stellen mit unzureichender Grasproduktion sind in Wald umzuwandeln. 5. Auf Geländerippen angelegte, regelmäßig über die Weide verteilte Windschutzstreifen sollen das Weidland vor Austrocknung schützen und dem Vieh Unterschlupf bieten. 6. Die homogenen Waldgebiete sind - getrennt vom Weidland - im Plenterbetrieb zu bewirtschaften, um ihre natürliche Verjüngung sicherzustellen. Der Verfasser bespricht das Problem an Hand dieser Richtlinien; er stützt sich dabei vor allem auf die im Jura gewonnenen Erfahrungen: Während die Landwirtschaft den Ertrag durch vorwiegend künstliche Maßnahmen in relativ kurzer Zeit zu heben vermag, muß sich der Waldbau fast durchwegs natürlicher Mittel bedienen und mit langen Zeiträumen rechnen. Notgedrungen laufen sich die Tendenzen der beiden Wirtschaftszweige zuwider; eine getrennte Behandlung ist deshalb nicht zu umgehen. Bei der Abgrenzung von Wald und Weide ist die Wahl zu kleiner Parzellen für die Land- wie für die Waldwirtschaft nur nachteilig. Daher sind nur die größeren Waldstücke vor Veihzutritt zu schützen. Im übrigen ist ein Wechsel anzustreben zwischen 1/2 bis 2 ha großen Lichtungen und kleinen Waldparzellen, in welchen das Vieh bei großer Hitze, bei Käte und Regen Unterschlupf findet. Der Forstmann wird nicht zögern, gewisse Waldstücke auf fruchtbarem Boden zu roden und der Weidewirtschaft zur Verfügung zu stellen, vorausgesetzt, daß vorher durch diese alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft wurden, um einwandfreies Weidland zu schaffen. Wichtig ist jedoch, daß gleichzeitig anderswo durch Abzäunung eines Waldstückes und eventuelle Ergänzungen ein Ausgleich geschaffen wird. Bei der ausscheidung kann die These der Landwirtschaftsschule von Cernier als praktisches Kriterium dienen: "Überall dort Wald, wo es sich nicht lohnt, zu düngen". Die bestehenden oder vorgesehenen Windschutzstreifen solen sich den Geländeformen anpassen, damit die bewaldete Weide aus ästhetischen Gründen den Charakter einer Parklandschaft bewahrt. Deshalb wird das Bewaldungsprozent im Hochjura mit seinen hohen Niederschlägen und sehr duchlässigen Böden kaum unter 30 % sinken dürfen. Erfahrungsgemäß entspricht die Schutzwirkung eines Windschutzstreifens etwa der sechsfachen Baumhöhe; daher sollten diese Streifen in windexponierten Gegenden theoretisch nicht mehr als 150 - 200 m auseinanderliegen. Die abgezäunten Waldparzellen sind wie die Abteilungen im geschlossenen Wald im Plenterbetrieb zu behandeln; sie werden dadurch allmählich den ursprünglichen Aufbau wiedergewinnen. Im Jura, der standörtlich zum Fagetum gehört, werden an Stelle der heute nahezu reinen Fichtenbestockung wieder Mischbestände von Fichte, Tanne, Buche, Bergahorn, Vogel- und Mehlbeerbaum treten, die den Boden günstiger beeinflussen und eine vorteilhaften Holzproduktion erlauben. Die landwirtschaftlichen Meliorationsmaßnahmen, die sich unverzüglich günstig auswirken, umfassen die Anlage von Gebäuden, Zisternen, Tränkestellen und Wegen, die Säuberung, Pflege und Abgrenzung des Weidlandes, die Regelung des Weidgangs und eine verstärkte viehzüchterische Auslese. Die Einrichtung der Wytweiden fällt in den forstlichen Aufgabenbereich weil - wie für den Wald selbst - in erster Linie Lösungen im Interesse der Allgemeinheit gefunden werden müssen. Die Bergdomäne der Landwirtschaftsschule von Cernier liefert ein gutes Beispiel für den Wert einer zweckmäßigen Wytweideneinrichtung: Vor 1923 konnte die 24 ha große Wytweide bloß mit 15 bis 18 Stück Großvieh bestoßen werden. Heute - nach erfolger Melioration - können 40 Stück gesömmert werden bei nur 12 1/2 ha Weidland und 11 1/2 ha Wald. "Die gut eingerichtete und gepflegte Wytweide ist das Heil und Vermögen für die meisten unserer Berggegenden".
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