Die hier dokumentierte Tagung hat gezeigt, dass es zur Offenhaltung von Landschaften bzw. zum Management von Offenlandbiotopen auch außerhalb der direkten landwirtschaftlichen Nutzungen bzw. der klassischen Ansätze der Landschaftspflege Verfahren gibt, die geeignet sind, die naturschutzfachlichen Ziele zu erreichen. Vier dieser Ansätze (Redynamisierung von Gewässerlebensräumen, Beweidung mit Wildtieren und "nicht gehaltenen" Nutztieren, Feuermanagement und Einsatz von massiven mechanischen Störungen) wurden im Rahmen der Veranstaltung einer näheren Betrachtung unterzogen. Alle scheinen, in Abhängigkeit von den Ausgangs- und Rahmenbedingungen, die nötige fachliche Eignung zu besitzen. Dessen ungeachtet besteht im Hinblick auf ihre langfristige Wirksamkeit teilweise noch Erprobungs-, Forschungs- oder Erfolgskontrollbedarf. Da die genannten Verfahren jedoch teilweise relativ stark in die Biotope eingreifen (mechanische Verfahren) oder alte, eigentlich untersagte Verfahren der Landnutzung wieder aufgreifen (Feuer), ist ihre Akzeptanz in der Öffentlichkeit, aber auch im Naturschutz teilweise gering. Auf der anderen Seite werden Verfahren, bei denen große Pflanzenfresser eingesetzt werden, oft problemlos akzeptiert oder bilden sogar einen Attraktionspunkt für Erholungssuchende und Touristen. Insgesamt scheint es geboten, die Öffentlichkeitsarbeit zu allen Methoden zu verstärken. Aus Sicht des Bundesamtes für Naturschutz sind darüber hinaus neue Wege bei der Finanzierung der dauerhaften Folgepflege bzw. Unterhaltung von auf diese Art gemanagten Flächen zu suchen. Natur- und Umweltstiftungen, aber auch projektgebundenen Stiftungsfonds, die zu Beginn eines Naturschutzprojektes eingerichtet werden, können hier in Zukunft eine zentrale Rolle bei der dauerhaften finanziellen Absicherung von Naturmanagementmaßnahmen einnehmen.
907.1 (Natur- und Landschaftsschutz) 268.2 (Weiden auf offenen Weideflächen) 436 (Nützliche Wirkungen des Feuers. Verwendung des Feuers in Waldbau und Landwirtschaft [Dieser Titel kann am besten unterteilt werden durch Kreuzverweise, z.B.: Brennen zur Vorbereitung natürlicher Verjüngung 436 : 231.322; Brennen zur Vorbereitung künstlicher Verjüngung 436 : 232.213; Planmäßiges Abbrennen (“controlled burning”) zur Verminderung der Feuergefahr 436 : 432.16; Brennen zur Bekämpfung von Pilzkrankheiten 436 : 443 usw.] [Dieser Titel kann am besten unterteilt werden durch Kreuzverweise, z.B.: Brennen zur Vorbereitung natürlicher Verjüngung 436 : 231.322; Brennen zur Vorbereitung künstlicher Verjüngung 436 : 232.213; Planmäßiges Abbrennen (“controlled burning”) zur Verminderung der Feuergefahr 436 : 432.16; Brennen zur Bekämpfung von Pilzkrankheiten 436 : 443 usw.]) 249 (Verschiedenes (z.B. Bekämpfung unerwünschten Unterwuchses einschl. Gebüsch und Stockausschlag))