Mit wenigen Ausnahmen erfährt der gesamte eurasische Raum einen unvermindert anhaltenden Trend der Landnutzungsänderung durch Aufgabe der Land- und Weidewirtschaft oder durch veränderte Bewirtschaftungsformen, die den Bestand von Offenland und damit Habitate von denjenigen Tier- und Pflanzenarten bedrohen, deren Habitate in der offenen Kulturlandschaft zu finden sind. Während die Landwirtschaft sich auf Standorte konzentriert, die mechanisierbar und damit wirtschaftlich sind, unterliegen die Flächen, auf denen die Nutzung aufgegeben wurde, der Sukzession. Ersatzmaßnahmen, die den Offenlandcharakter und damit die bedrohten Lebensräume erhalten können, beispielsweise die in Ländern Westeuropas praktizierte, teilweise subventionierte mechanische Freihaltung und die Wiedereinführung gezielter Beweidung, finden die Grenzen ihrer Anwendung in der Flächengröße der bedrohten Flächen ebenso wie in den Kosten. Der Einsatz des Kontrollierten Feuers wird seit den 1990er Jahren verstärkt im Sinne der Wiederbelebung traditioneller Landnutzungsmethoden bzw. als Substitutionsmaßnahme für weggefallene Kulturtechnik untersucht. Der Beitrag fasst die Erfahrungen, Fortschritte und Perspektiven des Einsatzes von Kontrolliertem Feuer in der Erhaltung der schützenswerten Kulturlandschaft zusammen und zeigt die Grenzen der Nutzung des Kontrollierten Feuers im vorbeugenden Waldbrandschutz.
436 (Nützliche Wirkungen des Feuers. Verwendung des Feuers in Waldbau und Landwirtschaft [Dieser Titel kann am besten unterteilt werden durch Kreuzverweise, z.B.: Brennen zur Vorbereitung natürlicher Verjüngung 436 : 231.322; Brennen zur Vorbereitung künstlicher Verjüngung 436 : 232.213; Planmäßiges Abbrennen (“controlled burning”) zur Verminderung der Feuergefahr 436 : 432.16; Brennen zur Bekämpfung von Pilzkrankheiten 436 : 443 usw.] [Dieser Titel kann am besten unterteilt werden durch Kreuzverweise, z.B.: Brennen zur Vorbereitung natürlicher Verjüngung 436 : 231.322; Brennen zur Vorbereitung künstlicher Verjüngung 436 : 232.213; Planmäßiges Abbrennen (“controlled burning”) zur Verminderung der Feuergefahr 436 : 432.16; Brennen zur Bekämpfung von Pilzkrankheiten 436 : 443 usw.]) 907.1 (Natur- und Landschaftsschutz) 174.7 (Coniferae [Siehe Anhang D]) [430] (Deutschland, 1990-)