- Standardsignatur4223
- TitelVergabe nach Europarecht nicht immer europaweit
- Verfasser
- ErscheinungsortMünchen
- Verlag
- Erscheinungsjahr2009
- SeitenS. 996-997
- Illustrationen1 Tab.
- MaterialArtikel aus einer ZeitschriftUnselbständiges Werk
- Datensatznummer200159811
- Quelle
- AbstractDen Verpflichtungen aus dem EU-Vergaberecht tragen der vierte Teil (§§ 97 bis 129) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), die Vergabeverordnung (VgV) und – für so genannte klassische öffentliche Auftraggeber (Bund, Länder, Kommunen, sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts, § 98 Nr. 1 bis 3 GWB) – die Abschnitte 1 (Basisparagrafen) und 2 („a" - Paragrafen) der Verdingungsordnung für Leistungen (VOL/A) Rechnung. Diese öffentlichen Auftraggeber haben bei der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen europarechtliche Vorschriften anzuwenden, soweit die EU-Schwellenwerte erreicht oder überschritten werden.
- Schlagwörter
- Klassifikation
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