Standardsignatur
Titel
Klare Definition für "Landschaftspflegeholz" fehlt : Definition von Holz, welches »im Rahmen der Landschaftspflege« anfällt vor dem Hintergrund EEG 2004 und EEG 2009
Verfasser
Erscheinungsort
Leinfelden-Echterdingen
Verlag
Erscheinungsjahr
2009
Seiten
S. 948, 950
Illustrationen
2 Abb.
Material
Artikel aus einer ZeitschriftUnselbständiges Werk
Datensatznummer
200159229
Quelle
Abstract
Zur Stabilisierung und zum weiteren Ausbau der Holzenergie ist Landschaftspflegeholz als planbarer und grundlastfähiger Stoffstrom unverzichtbar. Die im Vergleich zu anderen Holzsortimenten deutlich höheren Kosten für Erfassung, Behandlung und Verwendung lassen den Einsatz deshalb nur in Verbindung mit den hierfür vorgesehenen Boni zu. Probleme bereitet dabei jedoch die begriffliche Abgrenzung von Landschaftspflegeholz. Im folgende Artikel werden die vom Gesetz- und Verordnungsgeber im Rahmen des EEG grundsätzlich angewandten Ein- und Ausschlussmethoden für bestimmte Biomassen dargestellt und die angewandten Methoden der Biomassendefinition beschrieben. Hieraus werden dann die Schlussfolgerungen im Hinblick auf die Bedeutung des Begriffs "im Rahmen der Landschaftspflege anfallend" in seiner Verwendung im EEG 2009 gezogen.