Standardsignatur
Titel
Der Wald im Lichte der neueren bundesgerichtlichen Rechtsprechung
Verfasser
Erscheinungsort
Zürich
Verlag
Erscheinungsjahr
2009
Seiten
S. 263-274
Illustrationen
7 Abb., 1 Lit. Ang.
Material
Artikel aus einer ZeitschriftUnselbständiges Werk
Datensatznummer
200159148
Quelle
Abstract
Mit dem Inkrafttreten der neuen Waldgesetzgebung des Bundes am 1. Januar 1993 haben sich die Entscheidungsgrundlagen für das Bundesgericht in Waldfragen zumindest formal grundlegend verändert. Der vorliegende Artikel zeigt die Entwicklung der bundesgerichtlichen Rechtsprechung zur Waldgesetzgebung der Jahre 2000-2008 auf. Die Analyse von rund 100 Entscheiden kommt zum Schluss, dass sich die bundesgerichtliche Rechtsprechung zur Waldgesetzgebung gegenüber derjenigen zur Forstpolizeigesetzgebung inhaltlich kaum verändert hat. Die häufigsten Streitgegenstände sind nach wie vor Waldfeststellungen, Rodungsbewilligungen und Ausnahmebewilligungen für Waldabstandsunterschreitungen. Dabei hat das Bundesgericht die frühere Rechtsprechung lediglich verfeinert, grundlegend neue Linien hat es nicht aufgezeigt beziehungsweise nicht aufzeigen müssen. Vielmehr hält es nach wie vor an der restriktiven Walddefinition sowie an der strengen Walderhaltung fest, wobei die Kantone weder im Rodungsrecht noch beim Waldbegriff über einen grossen Spielraum verfügen. Einen grösseren Spielraum belässt das Bundesgericht den Kantonen bei der Regelung und beim Vollzug des Waldabstandes. Sichtbare Änderungen sind hingegen bezüglich der Anzahl der vom Bundesgericht entschiedenen waldrechtlichen Fälle festzustellen. Diese haben gegenüber den Achtziger- und frühen Neunzigerjahren um mehr als die Hälfte abgenommen. Als Gründe für die Abnahme können unter anderem die Verpflichtung der Kantone, Gerichte als letzte kantonale Instanzen einzusetzen, die Verbesserungen in der formellen und materiellen Koordination der Verfahren sowie die Einführung des statischen Waldbegriffes gegenüber Bauzonen genannt werden.