- Standardsignatur629
- TitelDistribution des tâches sylvicoles entre l'ingéneiur et le gards forestier
- Verfasser
- ErscheinungsortZürich
- Verlag
- Erscheinungsjahr1972
- SeitenS. 1-11
- MaterialUnselbständiges Werk
- Datensatznummer200156169
- Quelle
- AbstractWenn vorausgesetzt wird, dass: - die kantonalen Forstgesetze und Forstdienstorganisationen dem Forstingenieur eine gewisse Autorität einräumen, - die waldbauliche Planung vorliegt, gibt es bei der Aufgabenverteilung zwischen Forstingenieuren und Revierförstern keine Schwierigkeiten. Die waldbaulichen Aufgaben: Das gesetzte Ziel "rasch, nachhaltig und billig möglichst viel Holz zu produzieren von - guter Qualität - wertvollen Baumarten - günstigen Dimensionen unter Erhaltung und Förderung - der Standortsgüte - des Schutzes und der Wohlfahrtswirkungen des Waldes sowie - Gestaltung der Landschaft und der Umwelt" ergibt die Aufgaben - Beobachtung der Lebensgemeinschaft - Zielsetzung - waldbauliche Planung. Zweckmässige Verteilung dieser Aufgaben: Die Beobachtung der Lebensgemeinschaft ist Sache des Ingenieurs und des Försters. Die Zielsetzung ist Sache des Ingenieurs. Die waldbauliche Planung ist Sache des Ingenieurs unter Mitwirkung des Försters, der anhand der generellen Zielsetzung im Privatwald die waldbauliche Planung selbständig durchführen sollte. Wenn dem Forstingenieur die erforderliche Zeit für die Ausführung sämtlicher Eingriffe fehlt, ist es um so wichtiger, dass er eine einwandfreie waldbauliche Planung aufstellt und dass er sich hauptsächlich mit den jungen Beständen befasst. Es gibt keine waldbaulichen Eingriffe, die ein gutausgebildeter Förster nicht ausführen kann, wenn eine sorgfältig ausgearbeitete Planung vorliegt. Auswirkungen auf die Försterausbildung - Da sich heute der Forstingenieur notgedrungen ausser den waldbaulichen Aufgaben mit vielen anderen Problemen beschäftigen muss, und - da die Förster im Privatwald weitgehend selbständig waldbaulich handeln müssen, ist im Ausbildungsprogramm die waldbauliche Planung neben anderen wichtigen Ausbildungsgegenständen vorzusehen. Dies ist auch erforderlich, weil der Förster die Planung seines Chefs verstehen und ihm bei der Aufstellung sowie bei der Durchführung Hilfe leisten sollte. Der Förster muss somit - alle Schutzarbeiten und Pflegearbeiten ausführen können, - eine Hochdurchforstung sowie Plenterdurchforstung anzeichnen können, - die Verjüngung im rechten Zeitpunkt und richtig einleiten können, - Kulturpläne aufstellen können, - der Naturverjüngung Vertrauen schenken. Im Walde gibt es stets soviel zu tun, dass Forstingenieur und Förster am besten das vom Ingenieur gesteckte Ziel gemeinsam zu erreichen versuchen.
- Schlagwörter
- Klassifikation
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