- Standardsignatur629
- TitelArbeitshygiene und Umweltschutz bei der Imprägnierung mit Teeröl
- Verfasser
- ErscheinungsortZürich
- Verlag
- Erscheinungsjahr1975
- SeitenS. 392-401
- Illustrationen3 Tab., 6 Lit. Ang.
- MaterialUnselbständiges Werk
- Datensatznummer200155531
- Quelle
- AbstractBei der Behandlung der Umweltschutzprobleme dürfen die Holzschutzmassnahmen und ihre Auswirkungen der Aufmerksamkeit nicht entgehen. Der umweltbelastende Aspekt des Holzschutzes besteht in der direkten Bekämpfung der natürlichen Umelt (holzzerstörende Pilze, Insekten usw.) und in der möglichen Gefährdung der Umgebung dieses Industriezweiges (Verunreinigung der Gewässer, des Bodens, der Luft) und des dort beschäftigten Menschen (Gesundheitsgefährdung, Geruch). Anderseits bewirken diese Schutzmassnahmen eine grundsätzliche Verlängerung der Verwendungsdauer von Holz. Nach der Giftliste des schweizerischen Giftgesetzes gehört Steinkohlenteeröl zur Imprägnierung von Holz der 3. Giftklasse an. Eine Reihe seiner meist hochsiedenden Bestandteile weist Giftwerte auf, welche sogar in die 1. Giftklasse gehören. Da aber bei der Anwendung des Teeröls kaum Gefahr einer direkten Vergiftung besteht, muss man die weiteren gesundheitsschädigenden Wirkungen dieser Stoffe berücksichtigen. Die Gefährdung der Umwelt beschränkt sich hauptsächlich auf die Lager- und Verarbeitungsplätze des frischgetränkten Holzes. Die Geruch- und Schmutzbelästigung sowie die einzelnen Hauterkrankungen der damit beschäftigten Leute sind ernste ergonomische Probleme. Die Möglichkeit der Verseuchung des Bodens und der Verunreingung des Grundwassers durch das Abtropfen des Bodens und der Verunreinigung des Grundwassers durch das Abtropfen und/oder Wegspülen des "ausgeschwitzten" Teeröls kann wegen dessen öligen Charakters und der vorhandenen phenolischen Verbindung grosse Schäden verursachen. Als bewährte Gegenmassnahmen kommen in Frage: bessere Organisation und Koordination der Arbeit, betonierte Lagerplätze, richtig belüftete Arbeitsräume, geeignete Schutzbekleidung. Da auch in altem teerölimprägniertem Holz noch immer gesundheitsgefährdete Stoffe vorhanden sind (durch das Flüchten der niedrigsiedenden Teerölbestände kommt es sorgar zu einer relativen Anreicherung dieser Stoffe), sollte das ausgediente imprägnierte Holz, wie zum Beispiel ausgewechselte Eisenbahnschwellen, nicht für den Bau von Kinderspielplätzen oder für ähnliche Bauten verwendet werden.
- Schlagwörter
- Klassifikation
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