Standardsignatur
Titel
Artenschutz und Umwelthaftung bei Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen an Fließgewässern : Ein Streiflicht zur Berücksichtigung der relevanten Rechtsnormen in der Praxis
Verfasser
Erscheinungsort
Stuttgart
Verlag
Erscheinungsjahr
2009
Seiten
S. 78-82
Illustrationen
7 Abb., 17 Lit. Ang.
Material
Artikel aus einer ZeitschriftUnselbständiges Werk
Datensatznummer
200154086
Quelle
Abstract
Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen an Fließgewässern können geschützte Arten erheblich beeinträchtigen. Das wird anhand von Beispielen ausgeführt, auch bezüglich europäisch streng geschützter Arten der FFH-Richtlinie (92/43/EEC). Es ist notwendig, in diesem Rahmen sowohl die artenschutzrechtlichen Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) wie auch diejenigen zur Umwelthaftung basierend auf dem Umweltschadensgesetz (USchadG) zu berücksichtigen. Dieses scheint derzeit nicht hinreichend bekannt oder wird nicht ernst genommen. Bei Pflege- oder Unterhaltungsmaßnahmen an Fließgewässern sollte zunächst zumindest eine Abschätzung, bei potenziellen Vorkommen geschützter hochgradig gefährdeter Arten jedoch eine genauere Bestandsanalyse und -bewertung in dem Sinne vorgenommen werden, dass beurteilt werden kann, (a) welche besonders sensiblen geschützten Arten (Artenschutz und Umwelthaftung) jeweils betroffen sind, (b) welche Möglichkeiten für Vermeidung/Minderung bzw. für ein schonendes Management bestehen, (c) ob dennoch Verbotstatbestände berührt werden, (d) ob eine Ausnahme oder Befreiung erforderlich und unter den gegebenen Rahmenbedingungen möglich ist (Begründung der geplanten Maßnahmen, ggf. Fehlen von zufrieden stellenden anderen Lösungsansätzen, Erhaltungszustand der Populationen), (e) ob und wenn ja welche begleitenden Maßnahmen in diesem Kontext notwendig werden.