- Standardsignatur629
- TitelDie Bearbeitung von Problemen der Wald- und Holzwirtschaft sowie des Landschaftsschutzes in regionalen Entwicklungskonzepten für das Berggebiet
- Verfasser
- ErscheinungsortZürich
- Verlag
- Erscheinungsjahr1980
- SeitenS. 389-413
- Illustrationen4 Abb., 2 Tab., 14 Lit. Ang.
- MaterialUnselbständiges Werk
- Datensatznummer200152826
- Quelle
- AbstractSeit Inkrafttreten des IHG vom 28. Juni 1974 sind vom Bundesamt für Forstwesen 41 Entwicklungskonzepte aus 17 Kantonen geprüft worden. Die Beurteilung konnte sich auf die "Wegleitung für das Teilkonzept Wald- und Holzwirtschaft und den Landschaftsschutz im Rahmen der regionalen Entwicklungskonzepte für das Berggebiet" stützen, die im Juni 1976 vom Eidgenössischen Oberforstinspektorat als Hilfe an die Konzeptautoren abgegeben worden ist. Allgemein sind Lage- und Potentialanalysen viel intensiver bearbeitet worden als die Konzepte und daraus abgeleiteten Massnahmenkataloge. Die Grüde dafür sind vielfältig: Einseits ist es die schwache Betonung von Wald und Landschaft in den Richtlinien für die Berggebietsförderung, andererseits sind es mangelnde Mittel für die Planung dieser Bereiche und manchmal fehlendes Engagement beim Forstdienst. Nich in allen Regionen wurde das EK als lohnendes Instrument für die Zielerreichung bezüglich Wald und Landschaft beurteilt. In verschiedenen Regionen verzichteten die Konzeptautoren auf eine Zusammenarbeit mit dem Forstdienst. Bezüglich Vollständigkeit und Inhalt wurden bei den forstlichen und landschaftlichen Teilkonzepten zum Teil Konzessionen gemacht, um die Annahmen des EK zu erleichtern. Trotzdem ist zu bemerken, dass relativ aufwendige Teilkonzepte ausgearbeitet worden sind ohne gross Rücksicht auf mögliche Verflechtungen mit anderen Bereichen zu nehmen. Anhand der Realisierung der in den Konzepten vorgeschlagenen Massnahmen wird deutlich, ob der Forstdienst das Teilkonzept Wald- und Holzwirtschaft als Führungsinstrument aufgefasst oder nur als Dienstleistung - in Einzelfällen widerwillig - erbracht hat. Verschiedene Regionen haben mit dem Konzept ein umfassendes System von forstlichen und holzwirtschaftlichen Massnahmen geschaffen. Andere haben sich nur mit technischen Projekten (Erschliessungen, Aufforstungen, Verbauungen usw.) begnügt. Im Bereiche des Naturs- und Heimatschutzes sind die Nutzungskonflikte nur selten gelöst worden. Sie werden erst im Zeitpunkt der Massnahmenrealisierung behandelt. Die im Anschluss an das EK vorgesehene Umsetzung in die Raumplanung ist durch die Richtplanung des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG) vom 22. Juni 1979 ersetzt worden. Entsprechend den Resultaten der dargelegten Untersuchung über die Bearbeitung der EK in forstlicher und landschaftlicher Hinsicht wird der Bund ein anderes Vorgehen für diese Belange in der kommenden Richtplanung wählen. Die Zielsetzungen müssen frühzeitig festgelegt werden. Wenige konkrete Schwerpunkte dürften realistischer sein als umfassende Wunschkataloge. Nebst Richtlinien und Informationstagungen wird bei der Ausarbeitung der Richtpläne wahrscheinlich die individuelle Beratung seitens des Bundes den besten Erfolg bringen. Mit der Erarbeitung der Entwicklungskonzepte ist ein Überblick über Wald und Landschaft entstanden, der den kommenden Richtplanungen sowie weiteren Planungsaufgaben zugute kommen wird.
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