- Standardsignatur11873
- TitelDer Lawinenniedergang in Evolène vom 21. Februar 1999 : Gerichtsverfahren und Konsequenzen für Lawinendienste
- Verfasser
- ErscheinungsortInnsbruck
- Verlag
- Erscheinungsjahr2008
- SeitenS. 95-122
- Illustrationen8 Abb., 1 Tab., 17 Lit. Ang.
- MaterialArtikel aus einer ZeitschriftUnselbständiges Werk
- Datensatznummer200151874
- Quelle
- AbstractDer Lawinenniedergang von Evolene, der am 21. Februar 1999 zwölf Todesopfer forderte, führte zu einem lange dauernden strafrechtlichen Verfahren. Erst nach mehr als sieben Jahren (am 30 .August 2006) entschied der Kassationshof des Schweizerischen Bundesgerichtes, die von den Angeklagten gegen das vorinstanzliche Urteil eingereichten Beschwerden abzulehnen. Damit wurde die Verurteilung durch das Walliser Kantonsgericht (Strafgerichtshof I) vom I I. Januar 2006 rechtskräftig. Das Kantonsgericht hatte das Urteil des Bezirksgerichtes (Tribunal d'Herens et Conthey) vom 21. Februar 2005 im Wesentlichen bestätigt und den Sicherheitschef wegen mehrfacher fahrlässiger Tötung und Störung des öffentlichen Verkehrs zu 2 Monaten Gefängnis bedingt erlassen auf 2 Jahre und den Gemeindepräsidenten wegen mehrfacher fahrlässiger Tötung zu 1 Monat Gefängnis bedingt erlassen auf 2 Jahre verurteilt. Es stellt sich die Frage, ob das Urteil Konsequenzen für die Arbeit der Lawinendienste (oder Lawinenkommissionen) hat. Die Antwort ist klar: Das Urteil stellt keine Verschärfung in Bezug auf die Sorgfaltspflichten dar. Seit dem Lawinenwinter 1998/99 sind in der Schweiz - aber auch in den übrigen Alpenländern - viele verschiedene Maßnahmen getroffen worden, die helfen sollen, dass Lawinendienste in einer ähnlichen Situation die Lage noch besser meistern können. Für alle Lawinendienste, die diese Entwicklungen beachtet haben und im Übrigen bereits früher gut organisiert waren, ist die Wahrscheinlichkeit gering, dass im Falle einer (immer möglichen) Fehleinschätzung eine strafrechtliche Verurteilung erfolgt. Allen Lawinendiensten wird empfohlen, Organisation und Vorgehen kritisch zu hinterfragen und zu vergleichen, ob es in etwa der neu erarbeiteten Praxishilfe entspricht.
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