Standardsignatur
Titel
Vorkehrungen gegen Hochwässer in Wildbachgebieten
Verfasser
Erscheinungsort
Wien
Verlag
Erscheinungsjahr
1958
Seiten
S. 153-182
Material
Unselbständiges Werk
Datensatznummer
200151587
Quelle
Abstract
Die Wildbachverheerungen Mitte August 1958 in Mittelkärnten und in der Obersteiermark rechtfertigen einen Rückblick auf ähnliche Ereignisse in der Vergangenheit und einen Ausblick in die Zukunft. Anläßlich der Hochwasserkatastrophe im Herbst 1882 in Südtirol und Oberkärnten, vertrat Prof. A. v. Guttenberg in einem Artikel in der Österr. Vierteljahresschrift für Forstwesen unter dem Titel "Die Hochwässer des Herbstes 1882 und ihre Beziehungen zur Waldwirtschaft" die Ansicht, daß die Verheerungen vor allem den außerordentlichen Niederschlagsmengen zuzuschreiben sei. Anderseits sei die Vermehrung der Wildbäche und das häufige Auftreten der Hochwässer großenteils der Entwaldung und schlechten Waldbehandlung zuzuschreiben. Der Kernpunkt der Frage nach den Ursachen der schlechten Waldzustände und der Maßregeln zu deren Hebung liege vor allem in den Besitzverhältnissen, in der weitgehenden Zerstückelung des Waldbesitzes. Rasch reagierte die kärntnerische Landesregierung auf die Hochwasserschäden des Jahres 1882 in Oberkärnten. Es wurde ein Sofort- und ein "Long-term"-Programm aufgestellt, welche nicht nur die rechtliche, sondern auch die technische Seite umfaßten. Auch der Österr. Reichsforstverein wurde in Anspruch genommen. Im Gutachten des Ö.R.F.V. wird darauf hingewiesen, daß sowohl die Ursachen der Entstehung und des exzessiven Auftretens der Wildbäche als auch die Schutzmittel dagegen großenteils außer dem Bereiche des Waldes und der Waldwirtschaft seien. Das Forstgesetz 1852 biete mit seinen Schutzwald-, Bannwald- und Bringungsbestimmungen genügende Handhaben zur Bekämpfung des Wildbäche, so daß sich ein spezielles Landesgesetz erübrige. Vor allem sei es das bereits vorbereitete Wildbachverbauungsgesetz, welches Abhilfe schaffen soll.