- Standardsignatur4223
- TitelKahlschlagverbot in Brandenburg
- Verfasser
- ErscheinungsortMünchen
- Verlag
- Erscheinungsjahr2008
- SeitenS. 1217
- MaterialArtikel aus einer ZeitschriftUnselbständiges Werk
- Datensatznummer200151533
- Quelle
- AbstractKahlschläge sind gemäß § 10 Abs. 1, S. 1 Waldgesetz des Landes Brandenburg, verboten. Die Rechtslage dazu ist im Einzelnen ungeklärt. Die gesetzliche Regelung selbst ist unbestimmt. Rechtskräftige Entscheidungen brandenburgischer Gerichte liegen nur zu wenigen Fragen des Kahlschlagverbots vor. Die unteren Forstbehörden neigen bei der Festsetzung von Bußgeldern und bei der Anordnung von hoheitlichen Maßnahmen dazu, die gesetzlichen Regelungen einseitig zuungunsten des Waldbesitzers auszulegen.
- Schlagwörter
- Klassifikation
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