116.7 (Besondere Maßnahmen zur Regulierung und Instandhaltung von Wasserläufen) 386 (Wasserstraßen, Flußregulierungen (ingenieurmäßige Gesichtspunkte) [Wildbachverbauung siehe 384.3; Anlagen in Hinblick Trift und Flößerei siehe vorzugsweise 378 und Untertitel; andere Gesichtspunkte siehe 116.7]) 907.13 (Schutz von Wild und Vögeln, Schutzgebiete usw.) 148.2 (Aves (Vögel)) [494] (Schweiz)