Standardsignatur
Titel
Alkylatbenzin (Sonderkraftstoff) in der Motorsägenkalkulation vereinbart
Verfasser
Erscheinungsort
München
Verlag
Erscheinungsjahr
2008
Seiten
S. 589-590
Illustrationen
3 Tab.
Material
Artikel aus einer ZeitschriftUnselbständiges Werk
Datensatznummer
200147024
Quelle
Abstract
Seit dem 1. Januar 2008 wird in der Motorsägenkalkulation (MS-Kalkulation) der Staatsforstbetriebe Alkylatbenzin als Grundlage zur Berechnung der Kraftstoffkosten verwendet. Die zwischen den Sozialpartnern vereinbarte Kalkulationsumstellung erfolgte im Zuge der Tarifverhandlung zum TV-Forst. Schon vor dem Austausch des bleifreien Normalbenzins berücksichtigten die Länder im MS-Geld die höheren Kosten von Sonderkraftstoffen, jedoch erfolgte die Verwendung überwiegend auf freiwilliger Basis. Mit der offiziellen Umstellung der MS-Kalkulation auf Alkylatbenzin ist nun die Verwendung von Sonderkraftstoff für die Arbeitnehmer obligat geworden.