- Standardsignatur15781
- TitelNutzungsgeschichte des Niederwaldes "Nutscheider Galgenberg"
- Verfasser
- ErscheinungsortRecklinghausen
- Verlag
- Erscheinungsjahr2007
- SeitenS. 267-279
- Illustrationen7 Abb.
- MaterialArtikel aus einer ZeitschriftUnselbständiges Werk
- Datensatznummer200144545
- Quelle
- AbstractDie erste Quelle zum Niederwald des Ortes Bladersbach stammt aus dem Jahr 1572. Zu dieser Zeit bestanden bereits niederwaldartig bewirtschaftete Flächen, die »Gemarken« genannt wurden. 1722 wurde in der Grundbesitzliste des Pfarramtes Waldbröl neben vier anderen auch die Gemeinde Bladersbach erwähnt, aber nicht politisch oder konfessionell zu verstehen, sondern als Waldgemeinde. Die erste satzungsähnliche Niederschrift aus dem Jahr 1817 zeigt, dass jeder in »Hof Oberbladersbach« am »Gemeinde Büsche« anteilsmäßig beteiligt war. Fremden oder Hinzugezogenen wurde das Recht verwehrt. Im März 1833 wurde ein weiterer Versuch unternommen, die Nutzung des Niederwaldes zu regeln und zu vereinheitlichen. Daraufhin wurde auch die Ortschaft eingezäunt. Der Bau des Zauns sollte vor allem die ungehinderte Beweidung der Waldfläche mit Ochsen und Schweinen verhindern. Es gelang allerdings trotzdem nicht, die unregelmäßige Nutzung einzuschränken, so dass am 14. Dezember 1853 die erste richtige Satzung festgeschrieben wurde, die bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts Bestand hatte. In diesen festgelegten Nutzungsstatuten wird der Wald als Niederwald mit einer Umtriebszeit von zwölf Jahren ausgewiesen. Später folgte eine Umtriebszeit von 15 bis 16 Jahre. Erst ab diesem Zeitpunkt ist der Niederwald in Schläge eingeteilt wurden (die schlagweise Unterteilung ist ein Merkmal echter Niederwälder). Erst zu Beginn des 20. Jahrhunderts wurde die Nutzung tiefgründig verändert, z.B. wurde die Umtriebszeit auf 25 bis 30 Jahre heraufgesetzt. Am 08. April 1975 wurde das Gemeinschaftswaldgesetz von NRW erlassen. Nach einer Übergangsfrist von 15 Jahren wurde es auch für die Waldnachbarschaft Bladersbach verbindlich. Mit diesem Gesetz ergab sich 1991 für die Waldnachbarschaft eine grundlegende Veränderung der Eigentumsverhältnisse angepasste praktikable Satzung.
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- Klassifikation
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