- Standardsignatur10897
- TitelErfassung des Steinkauzes (Athene noctua) in Krefeld : Ein Beispiel für die Berücksichtigung geschützter Arten in der Bauleitplanung
- Verfasser
- ErscheinungsortRecklinghausen
- Verlag
- Erscheinungsjahr2007
- SeitenS. 27-33
- Illustrationen6 Abb., 4 Tab., 26 Lit. Ang.
- MaterialArtikel aus einer ZeitschriftUnselbständiges Werk
- Datensatznummer200142897
- Quelle
- AbstractUm die Belange des Artenschutzes nach § 42 BNatSchG bei der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes zu berücksichtigen, wurde im März/April 2006 der Steinkauzbestand im Stadtgebiet von Krefeld an 164 Anlockpunkten akustisch erfasst. Insgesamt wurden 55 Steinkauzreviere festgestellt. Mit 33 Revieren war der Krefelder Norden durchgehend besiedelt, während der urbane Krefelder Süden nur noch neun Reviere aufwies. Die Siedlungsdichte der Art betrug insgesamt 0,87 Reviere/km2, die Verteilung stimmte gut mit dem Grünlandvorkommen überein. Krefeld besitzt eine vitale Steinkauzpopulation und zählt zur "niederrheinischen Steinkauzprovinz". Laut Eingriffsprognose sind 21 Steinkauzreviere von Beeinträchtigungen durch die Bauleitplanung betroffen, das sind 38% der Stadtpopulation. Bei max. 10 Revieren ist mit einer völligen Revieraufgabe zu rechnen. Vor allem im Krefelder Süden ist zu befürchten, dass Brutbereiche langfristig vom Steinkauz geräumt werden. Diese erhebliche Beeinträchtigung für die lokale Population unterliegt dem Verbotstatbestand nach § 42 BNaSchG bzw. Art. 5 VRL und kann durch die Optimierung geeigneter Ausweichhabitate erfolgreich überwunden werden.
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- Klassifikation
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