Standardsignatur
Titel
Das Verbot der Zerstörung, Beschädigung oder Entfernung von Nestern europäischer Vogelarten nach § 42 BNatSchG und Artikel 5 Vogelschutzrichtlinie - fachliche Aspekte, Konsequenzen und Empfehlungen
Verfasser
Erscheinungsort
Tübingen
Verlag
Erscheinungsjahr
2006
Seiten
S. 1-20
Illustrationen
2 Tab., 31 Lit. Ang.
Material
Artikel aus einer ZeitschriftUnselbständiges Werk
Datensatznummer
200141809
Quelle
Abstract
Die Vorschriften des BNatSchG und der europäischen Vogelschutzrichtlinie enthalten Regelungen, welche das Zerstören, Beschädigen und Entfernen von Vogelnestern auch infolge von Eingriffen verbieten und verschiedene rechtliche und fachliche Fragen - auch nach der Angemessen- und Verhältnismäßigkeit - aufwerfen. Diese Fragen müssen im Einzelfall im Rahmen von Planungs- und Zulassungsverfahren beantwortet werden, um die artenschutzrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens beurteilen zu können. Aufgrund der weiten Verbreitung und Häufigkeit vieler europäischer Vogelarten berühren Eingriffsvorhaben oft die Verbote des § 42 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG sowie auch des Art. 5 Buchst. b der Vogelschutzrichtlinie. Hierdurch erscheinen selbst für öffentliche Bauvorhaben wie die Erweiterung eines kommunalen Wohn- oder Gewerbegebietes oder auch für Verkehrsinfrastrukturvorhaben der Länder und des Bundes im Einzelfall ggf. unüberwindliche und fachlich zugleich unangemessene Hürden zu entstehen. Der vorliegende Beitrag schildert die Ausgangssituation, geht speziell auf die fachliche Definition von Vogelnestern und deren unterschiedliche Funktion für Vogelarten ein, beschäftigt sich mit dem Spezialfall von künstlichen Niststätten und Kunstnestern, fasst die Konsequenzen zusammen und gibt Hilfestellungen für die Praxis. Dies schließt auch eine Zusammenstellung