- Standardsignatur4017
- TitelTiroler Raumordnungsgesetz berücksichtigt Gefahrengebiete
- Verfasser
- ErscheinungsortWien
- Verlag
- Erscheinungsjahr1972
- SeitenS. 48
- Illustrationen2 Lit. Ang.
- MaterialUnselbständiges Werk
- Datensatznummer200141069
- Quelle
- Abstract627 Wildbäche und 1110 Lawinen gefährden in Tirol Siedlungen und winteroffene Verkehrswege. In 220 der insgesamt 287 Gemeinden ist das Siedlungsgebiet von Wildbächen oder Lawinen bedroht. Die große Einwohnerdichte Tirols mit 370 Menschen je qkm im besiedelbaren Raum, die zahlreichen Verkehrswege mit ihrer zeit- und fremdenverkehrsbedingten Mobilität vieler Menschen erhöhen die Notwendigkeit des Schutzes vor Hochwässern, Muren und Lawinen in diesem Gebirgsland. Die Kosten der forstlichen und technischen Maßnahmen zur Absicherung aller derzeitigen Gefahrenherde würden sich auf 2,3 Mrd. S belaufen. Nun stehen aber für ganz Tirol für die Wildbach- und Lawinenverbauung jährlich nur 80 Mill. S zur Verfügung (davon rd- 51 Mill. S vom Bund, rd. 18 Mill. S vom Land, rd. 11 Mill S von Gemeinden und sonstigen Interessenten). Es würde also etwa 29 Jahre dauern, alle gegenwärtigen Gefahrenherde zu entschärfen, wobei aber etwaige künftige Katastrophen, Siedlungserweiterungen, Verkehrserschließungen usw. in dieser Erwägung gar nicht berücksichtigt sind. Es ist daher notwendig, die forstlichen und technischen Maßnahmen nach ihrer Dringlichkeit zu reihen. Wirksame Abhilfe kann aber vor allem dadurch geschaffen werden, daß die Besiedelung von Gefahrengebieten verhindert wird, wie dies im neuen Tiroler Raumordnungsgesetz vorgesehen ist.
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- Klassifikation
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