- Standardsignatur4017
- TitelBeitrag der Wildbach- und Lawinenverbauung zur Raumordnung in Tirol
- Verfasser
- ErscheinungsortWien
- Verlag
- Erscheinungsjahr1974
- SeitenS. 173-177
- Illustrationen4 Abb., 5 Lit. Ang.
- MaterialUnselbständiges Werk
- Datensatznummer200140880
- Quelle
- AbstractSo erfreulich es ist, daß in den Hochgebirgstälern Tirols heute neben karger Landwirtschaft der Fremdenverkehr eine ganz wesentliche Existenzgrundlage der Bevölkerung darstellt, wirft gerade hier die sehr rege Bautätigkeit besondere Probleme auf, weil der an sich von Wildbach- und Lawinengefährdung freie Siedlungsraum meist sehr klein ist. Dazu kommt, daß sich heute in vielen dieser Orte zu den Zeiten der Winter- und Sommersaison einschließlich der Gäste die bis zu achtfache Menschenzahl gegenüber der Zeit vor 25 Jahren aufhält. Hätten wir bei dieser Menschendichte und der heutigen Verkehrsintensität Lawinenwinter wie 1951 oder 1954 zu ertragen, so bestünde kein Zweifel, daß katastrophale Schäden an Mensch und Gut zu befürchten wären. Es liegt auf der Hand, daß unter derartigen Verhältnissen Wege gefunden werden müssen, die eine weitere Besiedlung gefährdeter Gebiete unterbinden. Die erste „Selbsthilfe" der Wildbach- und Lawinenverbauung besteht in Oesterreich seit zwei Jahren darin, daß Verbauungsprojekte nur dann überprüft und genehmigt werden, wenn sich die betroffene Gemeinde bereit erklärt, einen Wildbach- und Lawinen-Gefahrenzonenplan anzuerkennen. In Tirol besteht außerdem seit Dezember 1971 das Tiroler Raumordnungsgesetz, das in den §§ 9 und 11 bestimmt, daß im Flächenwidmungsplan Grundflächen, die durch Hochwasser, Vermurung, Steinschlag oder Lawinen bedroht sind, nicht als Bauland gewidmet werden dürfen. Demnach werden in Tirol bis etwa 1977 für 220 Gemeinden Wildbach- und Lawinen-Gefahrenzonenpläne zu erstellen sein.
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- Klassifikation
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