- Standardsignatur627
- TitelDer Bregenzerwald : Ein Beitrag zur Plenterwaldfrage
- Verfasser
- ErscheinungsortWien
- Verlag
- Erscheinungsjahr1927
- SeitenS. 321-347
- MaterialArtikel aus einer ZeitschriftUnselbständiges Werk
- Datensatznummer200140778
- Quelle
- AbstractBeim XIX. Forstkongresse in Wien im Jahre 1903 wurde gelegentlich eines Referates über den bäuerlichen Kleinwaldbesitz von Ministerialrat Rossipal über den Zustand dieser Art von Wäldern in Vorarlberg folgendes Urteil abgegeben: "In Vorarlberg gibt es sehr viel aufgeteilten Waldbesitz; die Wälder sind dort prachtvoll. Ein Privatwald ist dort geradezu etwas Ideales." Diese Worte wurden jedenfalls mit besonderem Bezug auf den Bregenzerwald gesprochen, wo der bäuerliche Kleinwaldbesitz vorherrscht, im Gegensatz zu den Bezirken Feldkirch und Bludenz, in welchen der Wald größtenteils unaufgeteilt im Besitz der Gemeinden geblieben ist. Wenn auch kein Zweifel darüber besteht, daß die von berufener Seite so überaus günstig beurteilten Waldverhältnisse unseres Gebietes in den vorwiegend günstigen Standortsverhältnissen sowie in einem waldfreundlichen, wirtschaftlich tüchtigen Bauernstande, der seinen Wald vor der Waldweide, der Streunutzung und allen sonstigen schädlichen Nebennutzungen bewahrt, zum Teile ihre Begründung finden, so müssen wir sie doch in erster Linie auf den in diesem Gebiete in wirtschaftlicher und geregelter Weise ausgeübten Plenterbetrieb zurückführen. Denn es fehlt auch hier nicht an schlechten Standorten noch den bestmöglichen Waldzustand hervor. Und anderseits fehlt es leider auch nicht an Beispielen, daß auf den besten Standorten durch einen unwirtschaftlichen Betrieb der Wald zugrunde gerichtet werden kann. Es darf daher wohl mit Recht der Schluß gezogen werden, daß zur Erreichung einer entsprechenden Verfassung und Ertragsfähigkeit des bäuerlichen Waldbesitzes, des alten Sorgenkindes der alpenländischen Forstwirtschaft, dessen Förderung und Hebung mit Rücksicht auf die ungünstige wirtschaftliche Lage unseres Bauernstandes auch gegenwärtig wieder höchste Beachtung verdient, die Einführung eines geregelten Plenterbetriebes als zweckentsprechendster Betriebsart in erster Linie ins Auge gefaßt werden sollte.
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