Standardsignatur
Titel
Unfallschutz der Beamten bei dienstlichen Veranstaltungen an arbeitsfreien Tagen
Verfasser
Erscheinungsort
München
Verlag
Erscheinungsjahr
2007
Seiten
S. 773
Material
Artikel aus einer ZeitschriftUnselbständiges Werk
Datensatznummer
200140557
Quelle
Abstract
In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass teilzeitbeschäftigte, beurlaubte oder Altersteilzeit leistende Beamte in ihrer Freizeit an einer von der Behördenleitung ausgerichteten Gemeinschaftsveranstaltung teilnehmen. Fraglich ist, ob diese Beamten bei der Teilnahme an solchen Veranstaltungen unter den beamtenrechtlichen Unfallschutz der §§ 30 ff BeamtVG fallen.